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Führerschein

 1.   Name
 2.   Vorname
 3.   Geburtsdatum / Geburtsort
 4a. Austellungsdatum
 4b. Gültigkeit (in Deutschland unbefristet)
 4c. Ausstellende Behörde
 5.   Führerscheinnummer
 6.   Lichtbild
 7.   Unterschrift
 9.   Erteilte Führerscheinklasse(n)





  9.  Alle erteilten Führerscheinklassen
10.  Erteilungsdatum (evtl. auch unter Nr. 14)
11.  Gültigkeitsdatum
12.  Beschränkungen (
Schlüsselzahlen)
13.  Eintragungen Wohnsitzwechsel in der EU
14.  Erteilungsdatum (evtl. auch unter Nr. 10)








Infos

Seit dem 01.01.1999 werden nur noch Führerscheine im zeitgemäßen Kartenformat nach EU-Norm ausgegeben.

Welche Vorteile bietet der neue Führerschein?

  • Neuzeitliches und benutzerfreundliches Dokument
  • Fälschungssicher
  • Kann auch im Ausland gelesen werden
  • Wird zentral registriert; seine Daten können jederzeit abgerufen werden

Besteht eine Verpflichtung zum Umtausch?

  • Nein, Grundsätzlich nicht
  • Ja, wenn Lastkraftwagen, Taxen oder Kraftomnibusse geführt werden und Sie das 50. Lebensjahr erreicht haben

Wo kann man ihn umtauschen?

  • Bei der Straßenverkehrsbehörde des Kreises oder der kreisfreien Stadt, vielfach auch bei den örtlichen Meldebehörden

Welche Unterlagen sind erforderlich?

  • Bisheriger Führerschein
  • Biometrishes Lichtbild 35 x 45 im Halbprofil ohne Kopfbedeckung (heller Hintergrund)
  • Personalausweis
  • Persönliches Erscheinen

Wie lange dauert die Ausfertigung?

  • Ca. 2-4 Wochen

Was kostet der neue Führerschein?

  • ca. 25,50 Euro

Zufriedene Führerscheinbesitzer








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